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Gastbeitrag

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Leistungsstarke betriebswirtschaftliche Software (ERP) ist in der aktuell unklaren Konjunktur ein Wettbewerbsvorteil. Der Standardsoftwerker SOU beschreibt fünf Entwicklungen, die den ERP-Markt gerade prägen.
Wollen Unternehmen up-to-date bleiben, müssen sie heutzutage technologisch bestens ausgerüstet sein, um dem Wettbewerb nicht hinterherzuhinken. Vor diesem Hintergrund wird seit einigen Jahren vermehrt in die Modernisierung, Ablösung und/oder Weiterentwicklung der eigenen Software-Landschaft investiert. Um sich hier nicht zu verzetteln, braucht es einen gut ausgearbeiteten Plan: eine IT-Roadmap.
Rund um den Jahreswechsel haben prominente Angriffsziele wie Thyssenkrupp, die Universität Duisburg-Essen oder die Stadtverwaltung Potsdam gezeigt, wie gezielt Hacker ihre Opfer in den verschiedensten Bereichen aussuchen oder angreifen. Folgende Trends prägen die IT-Sicherheit im Jahr 2023 laut einer Umfrage von ForeNova.
Jedes Unternehmen trägt in Form seiner Mitarbeiter großes Potenzial in sich. Gerade in Software-Projekten, die meist durch interdisziplinäre Teams bestritten werden, deren Mitglieder sich anfangs oft nicht gut (genug) kennen, gestaltet sich die Zusammenarbeit oft als Herausforderung. Eine proaktive Teamentwicklung ist hier der Schlüssel zum Erfolg.
Disruptive Technologien sorgen für mehr Resilienz im Geschäftsalltag. SAS, ein Anbieter von Lösungen für Analytics und künstliche Intelligenz (KI), wirft einen Blick auf die IT-Entwicklungen der kommenden zwölf Monate und sieht für 2023 vor allem folgende sechs Trends.
Für Künstliche Intelligenz werden im kommenden Jahr wichtige Weichen gestellt. Pegasystems gibt einen Ausblick auf die Anforderungen bei der Auswahl und beim Implementieren der Technologie und erläutert, welche Rolle die gesetzliche Regulierung spielt.

Security-Trends 2023

2023 wird wieder eine Reihe neuer Cyber-Bedrohungen und -Herausforderungen erwartet. Sieben Security-Experten haben erläutert, worauf Unternehmen sich in puncto IT-Sicherheit in diesem Jahr einstellen müssen.
Das Bundesarbeitsgericht hat Deutschland in einem Grundsatzurteil jüngst daran erinnert, dass der Europäische Gerichtshof die Mitgliedstaaten bereits 2019 zu einer Erfassung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber verpflichtet hat. Bis dato galt eine vorgeschriebene Dokumentation der Arbeitszeiten nur für bestimmte Berufsgruppen, etwa die Gastronomie oder das Baugewerbe. Das neue Urteil schafft jetzt aber Tatsachen – die Stempeluhr kehrt für alle zurück, oder jedenfalls ihr digitaler Nachfolger.
Bei wichtigen Entscheidungen ist eine zweite Meinung hilfreich. Geht es um Künstliche Intelligenz, müssen Anwender und Verbraucher wissen, wie genau Algorithmen ihre Entscheidungen treffen. Ohne diese Offenheit droht ein Vertrauensverlust.
Beim Energiesparen achten Unternehmen auf den Stromverbrauch einzelner Geräte. Sie tauschen dann einen drei Jahre alten Server aus, weil das neue Gerät sparsamer ist. Das ist nicht immer sinnvoll, argumentiert FNT, Hersteller einer Dokumentationslösung.