Mit dem Beginn des neuen Jahres sind wieder einige gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, die sich in den meisten Firmen auch auf die buchhalterischen Angelegenheiten auswirken. Spezielle Buchhaltungssoftware hilft Unternehmen dabei, die Neuerungen effektiv umzusetzen und weitere Aufgabenbereiche zu optimieren.
Seit Beginn des Jahres können Unternehmer bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter jährlich in gesundheitsfördernde Leistungen investieren, ohne dass diese versteuert werden müssen. Andere Möglichkeiten der steuerfreien Zuwendungen, die ebenfalls großen Anklang beim Personal finden, sind zum Beispiel Essenszuschüsse oder ein Jobticket. Letzteres ist seit 2019 ebenso steuerfrei beim Arbeitgeber erhältlich, um den öffentlichen Personennahverkehr zu unterstützen.
Änderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen
Aufgrund der gesunkenen Arbeitslosenquote verringert sich der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung in diesem Jahr um 0,5 Prozent auf 2,5 Prozent. Bei der Pflegeversicherung hingegen erhöht er sich auf 3,05 Prozent. Die Beitragssätze zur Kranken- und Rentenversicherung bleiben gleich. Allerdings steigen 2019 deren Beitragsbemessungsgrenzen, was Konsequenzen für Sachbezugswerte sowie für die Zuschüsse vom Arbeitgeber hat. Außerdem muss der Arbeitgeber bei der Krankenversicherung für die Hälfte der Zusatzbeiträge aufkommen.
EU-Gutscheinrichtlinie
Die neue Gutscheinrichtlinie der Europäischen Union gilt seit Jahresbeginn auch auf nationaler Ebene. Mit ihr ergeben sich vor allem Neuerungen für die Umsatzsteuer, da nun zwischen Ein- und Mehrzweckgutscheinen unterschieden wird: Bei Einzweckgutscheinen muss das ausstellende Unternehmen bereits zum Erwerbszeitpunkt die Mehrwertsteuer erheben. Mehrzweckgutscheine machen dies erst erforderlich, wenn der Käufer den Gutschein tatsächlich einlöst.
Neuer Mindestlohn
Für alle Branchen gilt seit dem 1. Januar 2019 verbindlich der neue Mindestlohn von 9,19 Euro. Damit bekommen Angestellte nun 35 Cent mehr pro Stunde, sofern sie nicht unter die gesetzlich festgelegten Personengruppen fallen, die vom Mindestlohn ausgeschlossen sind. Mit der neuen Lohnuntergrenze ergeben sich für Firmeninhaber also konkrete Veränderungen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Gleitzonen bei Midi-Jobs
Gerade für mittelständische Betriebe bietet es sich häufig an, Mini- und Midi-Jobber zu beschäftigen, da sie deren Einsatz besser an dem aktuellen Personalbedarf ausrichten können. Neu ist nun, dass Angestellte in Midi-Jobs inzwischen bis zu 1.300 Euro verdienen dürfen, denn zuvor lag die Obergrenze bei 850 Euro. Beiträge zur Krankenversicherung und die Steuern tragen weiterhin die Arbeitgeber. Der Beschäftige zahlt lediglich seinen Anteil zur Rentenversicherung, vorausgesetzt er hat sich nicht von dieser befreien lassen.
Brückenteilzeitgesetz
Laut Gesetzgeber haben Beschäftigte eines Betriebes mit mindestens 45 Mitarbeitern seit 2019 einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Teilzeit sowie auf eine spätere Rückkehr zur Vollzeitstelle. Dafür müssen sie allerdings seit mehr als sechs Monaten in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem betreffenden Unternehmen stehen. Zudem darf sich die Dauer der Teilzeit nur in einem Rahmen von mindestens einem bis maximal fünf Jahren bewegen. Des Weiteren gibt es feste Regeln für Angestellte, die sie bei dem Antrag auf Brückenteilzeit beachten müssen und betroffene Arbeitgeber haben die Option, sich auf eine Zumutbarkeitsgrenze zu berufen.
Die Vorteile einer Buchhaltungssoftware
Damit Firmeninhaber sich bei der Umsetzung der neuen Gesetzesvorgaben nicht im Papierchaos verzetteln, kann ein intelligentes Buchhaltungsprogramm zum Einsatz kommen. Es hilft ihnen nicht nur dabei, Änderungen in der Buchhaltung zu beachten, sondern vereinfacht die komplette bürokratische Verwaltung mit einem übersichtlichen und strukturierten System. Mehr Details liefert dieser Leitfaden für Buchhaltungssoftware im Netz.
1. Zeitersparnis: Eine Buchhaltungssoftware verschafft jedem Betrieb, egal ob Kleinunternehmen oder Großkonzern, mehr Zeit für das eigentliche Tagesgeschäft. Denn Daten werden digital erfasst und Mustervorlagen mehr als einmal für wiederkehrende Dokumente wie die GuV-Rechnung oder das Kassenbuch verwendet.
2. Rechtssicherheit: Ein modernes Programm für die Buchhaltung befindet sich auf dem neusten Stand, was die gesetzlichen Vorschriften betrifft. Daher brauchen die Anwender sich keine Gedanken um Pflichtangaben, Fristen oder komplizierte Datenschutzfragen zu machen.
3. Niedrige Fehlerquote: Falsche Angaben können schnell entstehen, wenn Mitarbeiter Daten per Hand eingeben oder eintragen. Eine Software liefert durch automatisierte Prozesse hingegen eine wesentlich höhere Garantie für fehlerfreie Dokumente.
4. Kostenersparnis: Ebenfalls reduzieren sich durch ein digitales Buchhaltungssystem die Investitionen für Büromaterial erheblich. Gebühren für den Steuerberater halten sich ab sofort in Grenzen oder entfallen gänzlich.
5. Datenexport: Manche Softwarelösungen bieten zusätzlich bequeme Extrafunktionen wie einen externen Datentransfer zum Finanzamt oder (bei Bedarf) zum Steuerberater an.
6. Reduzierter Papierverbrauch: Da Umweltschutz nicht nur Privatsache ist, sondern zunehmend in Politik und Wirtschaft thematisiert wird, bekommt der Erhalt der Natur auch im Firmengeschäft einen immer höheren Stellenwert. Indem Betriebe ihre Buchhaltung digitalisieren, tragen sie ebenso zu einem geringeren Ressourcenverbrauch und damit zum Klimaschutz bei.
Beispiele für effiziente Softwareprogramme
System | Funktionen |
Lexware Buchhaltung 2019 |
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SAGE 50 Buchhaltung |
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WISO Buchhaltung 365 |
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Lexoffice Buchhaltung + Finanzen |
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Der Autor
Thomas Hoffmann studierte nach seinem Abitur Germanistik und Amerikanistik und arbeitete daraufhin als freier Journalist und Übersetzer. Im Zuge dieser Tätigkeit kam er in Kontakt mit betriebswirtschaftlichen Themen und eignete sich ein umfangreiches Wissen an. Spezialisiert hat er sich auf Themen rund um Existenzgründung, Buchhaltung und Personalführung.