Ein Gericht in Großbritannien hat kürzlich das SAP-Anwenderunternehmen Diageo zur Zahlung von bis zu 55 Millionen Pfund für die indirekte Nutzung von Daten aus SAP-Systemen in Anwendungen Dritter, in diesem Fall Salesforce, verurteilt. Nun hat der Softwarehersteller eine Stellungnahme veröffentlicht, in der er seine Gedanken zur indirekten Nutzung darstellt. Die SAP-Anwendergruppe DSAG begrüßt das – hält sie aber für unzureichend.

LAUT ENTSCHEIDUNG eines britischen Gerichts, können Softwarehäuser zusätzliche Lizenzgebühren verlangen, wenn andere Programme zum Zweck des Datenaustauschs auf ihre Software zugreifen. Zwar lässt sich dieses Urteil zur „indirekten Nutzung“ nach Ansicht der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe e.V. (DSAG) nicht unmittelbar auf Anwender in Deutschland, Österreich und der Schweiz übertragen, dennoch sorgt das Thema auch unter den DSAG-Mitgliedern seit einiger Zeit für Gesprächsstoff. Die DSAG stehe dazu in engem Austausch mit SAP. Nun hat Hala Zeine, SAP Corporate Development Officer, eine Stellungnahme veröffentlicht, in der der  Software-Konzern seine Gedanken zur indirekten Nutzung darstellt. Obwohl die DSAG begrüßt, dass sich die SAP mit diesem Thema auseinandersetzt, hält sie die Stellungnahme der SAP für unzureichend.

Verunsicherung der SAP-Kunden wächst

„Die DSAG beschäftigt sich bereits seit Langem mit der indirekten Nutzung und es ist prinzipiell begrüßenswert, dass sich bei SAP nach vielen Jahren etwas bewegt“, erläutert Andreas Oczko, DSAG-Vorstand Operations/Service & Support. Allerdings sei das von SAP erarbeitete Dokument zur Preisgestaltung bei indirekter Nutzung derzeit noch unausgereift, da essentielle Fragen ungeklärt und viele Aspekte unberücksichtigt bleiben, und die DSAG habe von einer Veröffentlichung zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgeraten. So betrachte das Papier beispielsweise vor allem bereits bekannte Fälle, lasse jedoch einige juristische Aspekte außen vor. „So wird die Unsicherheit bei den Kunden nur noch größer und notwendige Investitionen in die Zukunft bleiben weiter blockiert“, kritisiert Oczko.

Grundsätzlich muss das Thema „indirekte Nutzung“ nach Ansicht der DSAG aus zwei Perspektiven betrachtet werden: Auf der einen Seite gehe es darum, dass Anwender SAP-Software direkt oder indirekt nutzen. Diese Form der Nutzung sei lizenzrechtlich zu bewerten. Gegebenenfalls benötige man je nach Nutzung ein entsprechendes Nutzungsrecht in Form einer „Named-User-Lizenz“ oder eine Engine. Leider gebe es innerhalb der SAP keine klare Definition beziehungsweise Regelung zur indirekten Nutzung. Nun kommuniziert SAP jedoch erstmals über Preismodelle zur indirekten Nutzung, für verschiedene Szenarien. Nach Ansicht der DSAG ist diese Veröffentlichung jedoch unzureichend, da noch einige Themen unbedingt einer zufriedenstellenden Klärung bedürfen.

DSAG empfiehlt gründliche Prüfung

„Als deutschsprachige SAP-Anwendergruppe empfehlen wir SAP-Kunden daher, sich möglichst reflektiert mit den Forderungen der SAP zu beschäftigen und über eine gründliche Prüfung nachzudenken“, rät Andreas Oczko. Gleichermaßen sei eine Kontaktaufnahme zur DSAG Geschäftsstelle empfehlenswert, um gemeinsam relevante Themen zu diskutieren, diese anschließend gebündelt an SAP zu kommunizieren und eine gemeinsame, adäquate Regelung zu erarbeiten. Eine E-Mail-Adresse für Rückfragen wurde eingerichtet: lizenzen@dsag.de

hei


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