Künstliche Intelligenz zieht nach und nach in Unternehmen ein. Die Systeme formulieren Texte, sortieren Anfragen, analysieren Daten und unterstützen Mitarbeiter im Tagesgeschäft. Viele Verantwortliche fragen sich, was die Technik eigentlich darf und wo die rechtliche Grauzone beginnt. Die Antwort fällt weniger dramatisch aus, als manche Schlagzeile vermuten lässt, weiß Florian Horbach, Geschäftsführer der Zeeg GmbH und Experte für Telefonsysteme auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI). „Der europäische AI Act verlangt einen bewussten und transparenten Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Wer offenlegt, wie und wo derartige Systeme zum Einsatz kommen, der schafft Orientierung und damit Vertrauen.“
Transparenz statt Versteckspiel
Seit Anfang August gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Act. Unternehmen müssen nun Menschen in bestimmten Fällen darauf hinweisen, wenn sie direkt mit einem KI-System interagieren. Das betrifft beispielsweise Chatbots, digitale Assistenten oder automatisierte Kundenservices wie KI-Telefonie. Ein solcher Hinweis braucht keine juristische Abhandlung, wie Horbach erläutert. „Ein klarer Hinweis reicht: Sie sprechen mit einem KI-gestützten Assistenten.“ Anschließend sollte eine einfache Möglichkeit zur Unterstützung folgen.
Diese gesetzlich geforderte Offenheit schütze nicht nur vor Missverständnissen, sondern könne zudem das Verhältnis zwischen Unternehmen und Kunden verbessern: „Wer künstliche Intelligenz verständlich erklärt, der signalisiert Verantwortung. Kunden erhalten eine Wahl und können besser einschätzen, welche Antworten sie von einem System erwarten dürfen.“
5 Leitfragen für eine Bestandsaufnahme
Nicht jede Anwendung verlangt denselben Aufwand. Der AI Act unterscheidet nach dem möglichen Risiko eines Systems. „Eine Anwendung, die Texte zusammenfasst oder interne Abläufe erleichtert, bringt andere Anforderungen mit als eine KI, die über Bewerbungen, Kredite oder den Zugang zu wichtigen Leistungen entscheidet“, verdeutlicht Horbach die Regelung. Für Unternehmen empfiehlt der Experte zunächst eine einfache Bestandsaufnahme anhand der folgenden Kategorien:
- Wo kommt KI bereits zum Einsatz?
- Welche Aufgaben übernimmt sie?
- Welche Informationen verarbeitet sie?
- Wer trägt die Verantwortung für die Ergebnisse?
- Wo braucht es weiterhin menschliche Prüfung?
Diese Fragen führen schnell aus der abstrakten Gesetzesdebatte in die betriebliche Praxis. Zugleich helfen sie, Zuständigkeiten zu klären. Denn KI nimmt Unternehmen die Verantwortung nicht ab. Sie liefert Vorschläge, bearbeitet Informationen oder übernimmt Routinen. Die Entscheidung über den Umgang mit den Ergebnissen bleibt stets beim Menschen.